…
durch Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)
Die
einfachsten Handgriffe fallen schwer wenn das Sehvermögen sich plötzlich stark
verschlechtert oder gar verloren
geht. Die Organisation des gesamten Tagesablaufs bereitet größte Schwierigkeiten. Fast nichts kann mehr so gemacht
werden wie früher: spontan, schnell, ohne nachzudenken.
Die
kleinsten Verrichtungen können zum Problem werden:
·
eine Tasse Kaffee
eingießen
·
telefonieren
·
eine Unterschrift
leisten
·
mit Bargeld
zahlen
·
Fleisch schneiden
·
das passende Hemd
zum Anzug aussuchen
·
eine warme
Mahlzeit zubereiten
·
den Fußboden
reinigen
·
einen Knopf annähen
·
Schuhe putzen
·
Fingernägel
pflegen
Eine
Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) hilft, Selbstständigkeit und
Unabhängigkeit Zurückzugewinnen:
Wer? Qualifizierte
Rehabilitationslehrer und -lehrerinnen vermitteln blinden und sehbehinderten
Menschen Lebenspraktische Fähigkeiten. Die Voraussetzungen dafür haben Sie in
einer blindenpädagogischen Zusatzausbildung erworben.
Für
Wen? Die
LPF-Schulung ist ein Angebot für
·
sehbehinderte
Menschen
·
geburtsblinde und
späterblindete Menschen
·
blinde und
sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen, jeweils unabhängig vom
Lebensalter.
Wie?
Der Rehabilitationsbedarf sowie die persönlichen Bedürfnisse, Vorkenntnisse
und Fähigkeiten des blinden oder sehbehinderten Menschen bestimmen den Inhalt,
den Umfang und den Verlauf der Schulung. In einem ausführlichen Beratungsgespräch
wird dafür ein so genannter Rehabilitationsplan erstellt. Die Schulung wird auf
Wunsch am Heimatort des Interessenten durchgeführt wird. Die Vermittlung von
LPF erfolgt grundsätzlich im Einzelunterricht.
Was? Die
Schulung von LPF
Hilft, den
Alltag wieder selbstständig
meistern
zu können.
Folgende
Grundfähigkeiten gehören zur Bewältigung des Alltags:
Im
Bereich der Ernährung: das
mundgerechte Zubereiten (Schneiden, Schälen, Umgang mit dem Herd...)
oder die Aufnahme der Nahrung (Schiebe- und Schneidetechnik, Eingießen,
Brot bestreichen…).
Im
Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
das Einkaufen, Kochen (Messen, Wiegen ...) Reinigen der Wohnung (Verschiedene Flächen
systematisch säubern, Betten beziehen,...), Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche
und Kleidung (Kleidung auf den Bügel hängen, Bügeln, Schuhe putzen…).
Im
Bereich Nähen:
Faden einfädeln, Knöpfe annähen,
verschiedene
Nähte, Nähen mit der Nähmaschine…
Im
Bereich der Körperpflege und Gesundheit: das
Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, Kontrolle des
Blutdrucks und des Blutzuckers, medikamentöse Versorgung...
Im Bereich der Mobilität: das selbstständige Aufstehen
und
Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden (Jacke zuknöpfen,
Reißverschluss
schließen, Schleife binden...) Gehen,
Stehen,
Treppensteigen oder das Verlassen und
Wiederaufsuchen
der Wohnung...
Im
Bereich häuslicher Reparaturen: Umgang
mit verschiedenen
Werkzeugen,
Schrauben eindrehen, Nägel einschlagen, auswechseln einer Glühbirne...
Im Bereich der Babypflege: Wickelmethoden,
Babynahrung
Zubereiten
und füttern...
Kennen
lernen und Gebrauch von Hilfsmitteln die das alltägliche Leben erleichtern können.
Kommunikationsfähigkeiten:
·
Umgang mit dem
Telefon/Handy
·
Umgang mit Münzen
und Geldscheinen
·
Blindenschrift
– Tastübungen zum Punktschriftlesen
·
Schreiben der
eigenen Handschrift
·
Üben der
Unterschrift
·
Umgang mit
Lesegeräten
Finanzierung? Der zuständige
Sozialhilfeträger übernimmt im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte
(§ 39 / 40 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) die Kosten, allerdings abhängig
von Einkommen und Vermögen.
Bei Schülerinnen
und Schülern werden die Einkommens-verhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt.
Erfolgt
die Maßnahme im Rahmen einer medizinischen Rehabilitation so ist Leistungsträger
gemäß § 26,
Abs. 3 SGB
IX und §§ 5 und 6 SGB IX die gesetzliche Krankenkasse oder je nach Zuständigkeit
die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder die
Kriegsopferversorgung.
Lebenspraktische Fähigkeiten
können also zurückgewonnen bzw. neu erlernt werden. Die Schulung ist ein Weg
der kleinen Schritte, die zu immer mehr Selbstständigkeit
führen.
Gehen auch
Sie vom „Jetzt geht gar nichts mehr“ zum „Das kann ich schon wieder
allein“.
WO? Ausführliche
Informationen erhalten Sie unter der bundesweiten Rufnummer (01805)
666 456 die Sie automatisch mit dem nächstgelegenen Landesverein des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) verbindet
oder beim
Berufsverband
der RehabilitationslehrerInnen
für
Blinde und Sehbehinderte e. V.
-Lebenspraktische
Fähigkeiten-
Jacqueline
Boy (1.Vorsitzende)
Postfach
1126
D-33814
Leopoldshöhe
Telefon:
(05208) 95 92 46
Telefax:
(05208) 95 92 48
E-Mail
: [email protected]
Homepage:
www.BvReha.org
Herausgeber:
Deutscher
Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
-Spitzenverband
in der Bundesrepublik Deutschland-
Bismarckallee
30
D-53173
Bonn
Telefon:
(0228) 95 58 20, Telefax (0228) 35 77 19,
E-Mail: [email protected],
Homepage: www.dbsv.org
Weiteres
Informationsmaterial erhalten Sie bei:
DBSV-Außenstelle
Berlin
Rungestr.
19
D-10179
Berlin
Telefon: (030) 28 53 87 -0
Telefax: (030)
28 53 87 – 20
E-Mail : [email protected]
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Letzte Aktualisierung am 21.05.2004